2.1.4
SeitenketteDie Seitenkette kann beliebige Kombinationen der Atome Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod aufweisen, soweit sie nicht gemäß den Buchstaben a und b eingeschränkt werden. Die Seitenkette darf eine maximale Molekülmasse von 300 u aufweisen und muss jeweils an der unter Nummer 2.1.1 bezeichneten Stelle der Kernstruktur angebunden sein. Die Seitenkette kann folgende Strukturelemente aufweisen:
a)
beliebig substituierte Kettenstrukturen, die innerhalb der Kette neben Kohlenstoffatomen ausschließlich auch Sauerstoff-​ und Schwefelatome aufweisen können und unter Einbeziehung der Heteroatome eine durchgehende Kettenlänge von drei bis maximal sieben Atomen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen) aufweisen,
b)
direkt angebundene oder über eine Kohlenwasserstoffbrücke (gesättigt oder einfach ungesättigt, verzweigt oder nicht verzweigt, in Position 2 optional oxo-​substituiert) mit insgesamt ein bis vier Kohlenstoffatomen gekoppelte, beliebig substituierte gesättigte, ungesättigte oder aromatische Ringstrukturen mit drei bis sieben Ringatomen einschließlich Polyzyklen und Heterozyklen. Bei den Polyzyklen darf jeder Ring drei bis sieben Ringatome aufweisen. Heterozyklen dürfen neben Kohlenstoff die Atome Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel im Ring aufweisen. Eine mögliche freie Valenz eines Stickstoffatoms im Ring kann ein Wasserstoffatom oder einen Methyl-​ oder Ethylrest tragen.
2.2
Von 3-​Sulfonylamidobenzoesäure abgeleitete VerbindungenZu dieser eigenständigen Gruppe der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide, die nicht nach dem unter Nummer 2.1 beschriebenen modularen Aufbau zusammengesetzt ist,
gehören die Stoffe, die eine der beiden unter Nummer 2.2.1 beschriebenen Kernstrukturen besitzen, mit den unter Nummer 2.2.2 beschriebenen Substituenten besetzt sein können und eine maximale Molekülmasse von 500 u haben.
2.2.1
KernstrukturDie Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a und b beschriebenen Moleküle ein. Diese können an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten Positionen mit den unter Nummer 2.2.2 genannten Atomen und Atomgruppen (Reste R bis R) substituiert sein:
a)3-Sulfonylamidobenzoate
b)3-Sulfonylamidobenzamide
2.2.2
Reste R, R, Rund R
a)
Der Rest R kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl-​, Ethyl-​ und Methoxygruppen.
b)
Der Rest R kann aus den folgenden Ringsystemen bestehen: Phenyl-​, Pyridyl-​, Cumyl-​, 8-​Chinolinyl-,3-​Isochinolinyl-, 1-​Naphthyl- und Adamantylrest. Diese Ringsysteme können weiterhin mit beliebigen Kombinationen der folgenden Atome oder Atomgruppen substituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methoxy-​, Amino-​, Hydroxy-​, Cyano-​, Methyl-​ und Phenylethergruppen.
c)
Die Reste R und R können aus einer beliebigen Kombination der Atome oder Atomgruppen Wasserstoff, Methyl-​, Ethyl-​, Propyl-​ und Isopropylgruppen bestehen. Die Reste R und R können auch ein gesättigtes Ringsystem bis zu einer Größe von sieben Atomen einschließlich des Stickstoffatoms bilden. Dieses Ringsystem kann die weiteren Elemente Stickstoff, Sauerstoff und Schwefel enthalten