3.1Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG
Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG.
3.2Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV
Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als
3.2.1  Annahmestelle.⃞
3.2.2  Rücknahmestelle.⃞
3.2.3  Demontagebetrieb.⃞
3.2.4  Schredderanlage.⃞
3.2.5  sonstige Anlage zur weiteren
Behandlung.

⃞
4.Abfallarten nach dem Anhang zur AVV:
4.1  alle Abfallarten⃞
4.2  alle nicht gefährlichen Abfälle⃞
4.3  alle gefährlichen Abfälle⃞
4.4  bestimmte Abfallarten⃞
Abfallschlüssel
(ggf. mit „*“-Eintrag)
AbfallbezeichnungEinschränkungen/Bemerkungen