- Personengesellschaft, die ein Hersteller schriftlich beauftragt hat, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen;
- 13.
- ist „Einführer“ jede in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die ein Gerät aus einem Drittstaat auf dem Markt in Verkehr bringt;
- 14.
- ist „Händler“ jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft in der Lieferkette, die ein Gerät auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers;
- 15.
- sind „Wirtschaftsakteure“ der Hersteller, der Bevollmächtigte, der Einführer und der Händler;
- 16.
- ist „Senderbetreiber“ derjenige, dem Frequenzen zum Betreiben von Sendefunkgeräten oder Funknetzen zugeteilt sind;
- 17.
- ist „technische Spezifikation“ ein Dokument, in dem die technischen Anforderungen vorgeschrieben sind, denen ein Betriebsmittel genügen muss;
- 18.
- ist „harmonisierte Norm“ eine Norm gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12);
- 19.
- ist „Akkreditierung“ die Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen und gegebenenfalls national
- festgelegte zusätzliche Anforderungen, einschließlich solcher in relevanten sektoralen Akkreditierungssystemen, erfüllt, um eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit durchzuführen;
- 20.
- ist „Konformitätsbewertung“ das Verfahren zur Bewertung, ob ein Gerät die Anforderungen des § 4 erfüllt;
- 21.
- ist „notifizierte Stelle“ eine Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten, einschließlich Kalibrierungen, Prüfungen, Zertifizierungen und Inspektionen, durchführt und nach § 21 notifiziert ist;
- 22.
- ist „Rückruf“ jede Maßnahme, die darauf abzielt, die Rückgabe eines dem Endnutzer bereitgestellten Gerätes zu erwirken;
- 23.
- ist „Rücknahme“ jede Maßnahme, mit der verhindert werden soll, dass ein Gerät, das sich in der Lieferkette befindet, auf dem Markt bereitgestellt wird;
- 24.
- ist „CE-Kennzeichnung“ die Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Gerät den Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union, die ihre Anbringung vorschreiben, festgelegt sind;
- 25.
- ist „EU-Konformitätserklärung“ eine Erklärung gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2014/30/EU;
- 26.
- sind „Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Union“ Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten;
- 27.
- ist „Bundesnetzagentur“ die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen;
- 28.
- ist „Stand der Technik“ der allgemein anerkannte Stand der Technik in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechend den harmonisierten Normen;