3. Lohngruppen
Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt:
Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker –
Tätigkeit:
–
einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung
–
einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung
Regelqualifikation:
keine
Tätigkeitsbeispiele:
–
Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle
–
Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln
–
Reinigungs- und Aufräumarbeiten
–
Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen
–
Mischen von Mörtel und Beton
–
Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten
–
Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes
–
Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
–
einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten
–
manuelle Erdarbeiten
–
manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben
Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer –
Tätigkeit:
–
fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung
Regelqualifikation:
–
baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe
–
anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler
–
anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet
–
Baumaschinistenlehrgang
–
anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten
Tätigkeitsbeispiele:
1.
Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur):
–
Vorbereiten des Untergrundes
–
Erhitzen und Herstellen von Asphalten
–
Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse
2.
Baustellen-Magaziner:
–
Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten
–
Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen
–
Führen von Bestandslisten
3.
Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter):
–
Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen