- 3.
- Handhabung und Lagerung thoriumhaltiger Optikbauteile,
- 4.
- Verwendung von Thorium oder Uran in der natürlichen Isotopenzusammensetzung einschließlich der daraus jeweils hervorgehenden Tochternuklide, sofern vorhanden, zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativen Zwecken,
- 5.
- Handhabung von Produkten aus thorierten Legierungen, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und Untersuchen solcher Produkte,
- 6.
- Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen,
- 7.
- Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von Kupferschiefererzen,
- 8.
- Aufarbeitung von Niob- und Tantalerzen,
- 9.
- Handhabung, insbesondere bei Wartungs- oder Reinigungstätigkeiten, von Schlämmen und Ablagerungen bei der Gewinnung, Verarbeitung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas sowie in der Tiefengeothermie,
- 10.
- Verarbeitung zirkonhaltiger Stoffe bei der Herstellung feuerfester Werkstoffe,
- 11.
- Wartung von Klinkeröfen in der Zementproduktion und Heizkesseln in Kohlekraftwerken,
- 12.
- Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände und Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken nach § 64.
Anlage 4 (zu § 97 Absatz 5)
Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente (Fundstelle: BGBl. I 2017, 2050 - 2051)
Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente (Fundstelle: BGBl. I 2017, 2050 - 2051)
- 1.
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Bekanntmachung einer Empfehlung der Strahlenschutzkommission (Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen – vom 19. Februar 2015), verabschiedet in der 274. Sit‑
- zung der Kommission am 2015, vom Hauptausschuss des Länderausschusses für Atomkernenergie am 25./26. Juni 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen, von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in deren 203. Sitzung am 3./4. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen, veröffentlicht im BAnz AT 04.01.2016 B4;
- 2.
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Bekanntmachung einer gemeinsamen Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission (Kriterien für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen – vom 28. Februar 2013), verabschiedet in der 366. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) am 16. Oktober 2003 und der 453. Sitzung der Kommission am 13. Dezember 2012 sowie in der 186. Sitzung der Strahlenschutzkommission (SSK) am 11./12. September 2003 und der 260. Sitzung der Kommission am 28. Februar 2013, veröffentlicht im BAnz AT 09.10.2014 B1;
- 3.
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Bekanntmachung einer Empfehlung der Strahlenschutzkommission (Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden), verabschiedet in der 268. Sitzung der SSK am 13./14. Februar 2014, veröffentlicht im BAnz AT 18.11.2014 B5;
- 4.
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Bekanntmachung einer Empfehlung der Strahlenschutzkommission (Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit bei kerntechnischen Notfällen), verabschiedet in der 220. Sitzung der SSK am 5./6. Dezember 2007, veröffentlicht im BAnz. Nr. 152a vom 8. Oktober 2008;
- 5.
- Berichte der Strahlenschutzkommission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Heft