Als Wert „MW“ in Cent pro Kilowattstunde ist anzulegen bei direkt vermarktetem Strom aus - –
Windenergieanlagen an Land der Wert „MW“,
- –
Solaranlagen der Wert „MW“.
- 2.2
Windenergie an Land
„MW“ ist der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktwerts von Strom aus Windenergieanlagen an Land am Spotmarkt der Strombörse für die jeweilige Preiszone des Kooperationsstaats in Cent pro Kilowattstunde. Dieser Wert wird wie folgt berechnet:
- 2.2.1
Für jede Stunde eines Kalendermonats wird der durchschnittliche Wert der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Strombörse für die jeweilige Preiszone des Kooperationsstaats mit der Menge des in dieser Stunde nach der Online-Hochrechnung nach Anlage 1 Nummer 3.1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erzeugten Stroms aus Windenergieanlagen an Land multipliziert.
- 2.2.2
Die Ergebnisse für alle Stunden dieses Kalendermonats werden summiert.
- 2.2.3.
Diese Summe wird dividiert durch die Menge des in dem gesamten Kalendermonat nach der Online-Hochrechnung nach Anlage 1 Nummer 3.1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erzeugten Stroms aus Windenergieanlagen an Land.
- 2.3
Solare Strahlungsenergie
„MW“ ist der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktwerts von Strom aus Solaranlagen am Spotmarkt der Strombörse für die jeweilige Preiszone des Kooperationsstaats in Cent pro Kilowattstunde. Für die Berechnung von „MW“ sind die Nummern 2.2.1 bis 2.2.3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass statt des nach der Online-Hochrechnung nach Anlage 1 Nummer 3.1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erzeugten Stroms von Windenergieanlagen an Land der nach der