1.Eindeutige Bezeichnung des Betriebs:
2.Beginn des ersten nach § 3 Absatz 2 Satz 3 festgelegten Bezugsjahres:
3.Ende des letzten nach § 3 Absatz 2 Satz 3 festgelegten Bezugsjahres:
4.Datum der Erstellung:


Stickstoff
in Kilogramm je Betrieb oder Kilogramm je Hektar
Phosphor / Phosphat
(Nährstoff unterstreichen)
in Kilogramm je Betrieb oder Kilogramm je Hektar
BezugsjahrLF (ha)GVZufuhrAbgabeDifferenzZulässiger
Bilanzwert
ZufuhrAbgabeDifferenz
1.1. Bezugsjahr
2.2. Bezugsjahr
3.3. Bezugsjahr
4.Betriebsdurchschnitt
Beschreibungha bzw. kg N je BetriebWert in kg N je Betrieb
1.Zulässiger Stickstoffüberschuss je Hektar nach der DüngeverordnungLandwirtschaftlich genutzte Fläche nach Anlage 3 in Hektar×50 kg N/ha=
2.Stickstoffverluste im Stall und bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern in tierhaltenden BetriebenStickstoffausscheidung der Tierhaltung nach der Düngeverordnung×Wert aus Tabelle 2/ 100=
3.Stickstoffverluste bei der Lagerung von Gärsubstraten pflanzlicher Herkunft in BiogasbetriebenStickstoffzufuhr über Substrate pflanzlicher Herkunft in die Biogasanlage×5/ 100=
4.Stickstoffverluste bei der Lagerung von Gärrückständen in BiogasbetriebenStickstoffzufuhr über Substrate in die Biogasanlage×Wert aus Tabelle 2/ 100=
5.Stickstoffverluste bei der Aufbringung von betriebseigenen organischen DüngemittelnStickstoffaufbringung mit betriebseigenen organischen Düngemitteln×Wert aus Tabelle 3/ 100=
6.Stickstoffverluste bei der Aufbringung von aufgenommenen organischen DüngemittelnStickstoffaufbringung mit aufgenommenen organischen Düngemitteln×Wert aus Tabelle 3/ 100=
7.Stickstoffverluste bei der Lagerung von GrobfutterStickstoffabfuhr von Grobfutterflächen nach § 8 Absatz 3 Satz 1 der Düngeverordnung×10/ 100=
8.Stickstoffverluste bei der WeidehaltungStickstoffausscheidung der Tierhaltung nach der Düngeverordnung× Anzahl der Weidetage×75/ 100=
9.Bilanzwert je Betrieb;
Summe der Werte aus den Zeilen 1 bis 8