- 1.
- Strukturierung der Unterrichtseinheit,
- 2.
- Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug,
- 3.
- fachliche Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,
- 4.
- Binnendifferenzierung,
- 5.
- angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler,
- 6.
- Tempo der Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,
- 7.
- Festigung,
- 8.
- Visualisierung der Lehr-Lerninhalte durch Medien,
- 9.
- Qualität der Lehrvorträge,
- 10.
- Organisation von Erfahrungsberichten,
- 11.
- Organisation von Diskussionen und
- 12.
- Durchführung von Lernkontrollen.
- II)
- Qualitätskriterien für den Praktischen Unterricht
- 1.
- Strukturierung der Übungsstunde,
- 2.
- Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers,
- 3.
- Qualität des Methodeneinsatzes,
- 4.
- Qualität verbaler Anweisungen,
- 5.
- fachliche Korrektheit der Lehr-Lerninhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers,
- 6.
- Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre und
- 7.
- angemessenes Reagieren auf Fahrfehler.
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1)
Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum (Fundstelle: BGBl. I 2019, 1423 - 1425)
Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum (Fundstelle: BGBl. I 2019, 1423 - 1425)
Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) | |
1 | Einführung | |||
1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen | – | |
– | der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule | |||
– | der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation | |||
– | der Mitarbeiter der Fahrschule | |||
– | der Organisation der Fahrschule | |||
– | der Geschäftszeiten der Fahrschule | |||
– | der Ausbildungsfahrzeuge | |||
1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers | ||
1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters | ||
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber | ||||
– | den ihm anvertrauten Personen, | |||
– | den Fahrschülern (§ 12 FahrlG), | |||
– | den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers | |||
2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung | |||
2.1 | Theoretischer Unterricht | |||
2.1.1 | Vorbesprechung | – | Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO | 10 |
– | Materialien und Medien | |||
– | Lernziele des Unterrichts | |||
2.1.2 | Hospitation | – | Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | |
2.1.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation | |
– | Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts | |||
2.2 | Praktischer Unterricht/praktische Prüfung | |||
2.2.1 | Vorbesprechung | – | Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO |
– | Lernstand der Fahrschüler | |||
– | Lernziele der Fahrstunde | |||
2.2.2 | Hospitation | – | Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen | |
– | Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen | |||
2.2.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation | |
– | Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden | |||
3 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.1 | Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs | 12 | |
Beschreiben | ||||
– | der Lerngruppen | |||
– | der Ziele und Inhalte | |||
– | der Methoden und Medien | |||
3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | ||
3.1.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter | |
– | Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse | |||
– | Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |||
3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
3.2.1 | Vorbesprechung | – | Planen der Fahrstunde | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO |
– | Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen | |||
– | Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte | |||
3.2.2 | Durchführung | – | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern | |
– | Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands | |||
3.2.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter | |
– | Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen | |||
– | Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |||
3.3 | Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife | |||
3.3.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers | 8 | |
– | Kriterien und Methoden | |||
3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers | ||
3.3.3 | Nachbesprechung | – | Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife | |
– | Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen | |||
4 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
4.1 | Theoretischer Unterricht | – | Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | 18 |
– | Reflektieren des Unterrichts | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
4.2 | Praktischer Unterricht | – | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen | 120 |
– | Reflektieren der Fahrstunden | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | – | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife | 5 |
– | Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | |||
Durchführung | – | Erledigen der Formalitäten | 6 | |
– | Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |||
– | Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung | |||
– | Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer | |||
6 | Individuelle Aufteilung | |||
Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter | 120 | ||
Gesamt | 330 |