AA | Die beiden ersten Stellen (AA) bezeichnen in codierter Form den Erfasser der Daten. |
| Für die Erfassung durch den Verursacher ist der Code „_E“ zu verwenden. Codes für andere Erfasser werden auf Anfrage vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt. |
BBB | Die Stellen drei bis fünf (BBB) stehen für den Ablieferungspflichtigen/Abführungspflichtigen des Abfalls (Verursacherkürzel). |
| Das Verursacherkürzel wird vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes in einer Kürzelliste festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt. |
CCCC | Die Stellen sechs bis neun (CCCC) sind Ziffern und bezeichnen das Jahr, in dem der Abfall erfasst wird. |
D | Die zehnte Stelle (D) bezeichnet den Verarbeitungszustand wie folgt:
R Rohabfall (Kategorie gemäß Teil A: RA) Z Zwischenprodukt (Kategorie gemäß Teil A: VA) K Konditionierter Abfall (Kategorie gemäß Teil A: P1, P2, G1, G2)
|
| Hinweis: Die o. g. Zuordnung des Verarbeitungszustandes zur Kategorie gemäß Teil A kann für in der Vergangenheit erfasste Datensätze abweichen. |
EEEEEE | Die Stellen elf bis sechszehn (EEEEEE) stehen für eine eindeutige Nummer bezogen auf die vorangegangene Kombination AABBBCCCCD. |