- 4.5.5
- Versicherungsfall
- 4.5.6
- Besonderheiten
| (Name und Vorname) | |
| geboren am ................................................. | in ................................................ |
| wohnhaft in ...................................................................... | |
| hat am ............................................................................ | |
| vor der Industrie- und Handelskammer ..................................... | |
| die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater nach § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt. |
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
- Kundenberatung (Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und Information),
- 2.
- versicherungsfachliche Grundlagen,
- 3.
- sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten
- Altersversorgung,
- 4.
- rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung.
| (Stempel/Siegel) | ||
............................................................ (Ort und Datum) | ..................................................... (Unterschrift) |
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1)
Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme (Fundstelle: BGBl. I 2018, 2497)
Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme (Fundstelle: BGBl. I 2018, 2497)
- 1.
- Planung
- 1.1
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert.
- 1.2
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben.
- 1.3
- Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt.
- 2.
- Systematische Organisation
- 2.1
- Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform.
- 2.2
- Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können.
- 2.3
- Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei