2.4.2
Es muss erkennbar sein, dass der Fahrzeugantrieb innerhalb von 1,0 s nach dem Absteigen automatisch deaktiviert wird und das Fahrzeug nicht motorisch betrieben weiter-​ oder losrollt.
2.4.3
Bei selbstbalancierenden Fahrzeugen wird zusätzlich folgender Test durchgeführt:
2.4.3.1
Der Prüfer steht neben dem Fahrzeug und schaltet das Fahrzeug in den fahrbereiten Zustand. Dann nimmt der Prüfer die Hände vom Fahrzeug und lässt es los.
2.4.3.2
Der Fahrzeugantrieb darf nicht aktiviert werden und das Fahrzeug darf nicht losfahren.