des entsprechenden Versorgungskapitals eine Verzinsung von null Prozent angesetzt. Können die späteren Altersversorgungsleistungen niedriger ausfallen, als es im Elementarszenario projiziert wird, ist darauf hinzuweisen.
(4) Im Ertragsszenario legt die durchführende Einrichtung eine realistische Einschätzung der künftigen Kapitalerträge zugrunde.
(5) Werden ökonomische Szenarien verwendet, um Altersversorgungsleistungen zu projizieren, ist ein Szenario zum besten Schätzwert zu ermitteln.
(6) In die Renteninformation können weitere Projektionen aufgenommen werden.
§ 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.