Organismen auch bei Ausfall der Netzenergien verhindern. Das können zum Beispiel sein: - –
zwangsweise Schaltungen von Ventilen in den sicheren Zustand,
- –
Rückschlagklappen an Versorgungsleitungen,
- –
Notstromversorgung.
Es ist eine Sicherheitsbeleuchtung einzurichten, damit bei Stromausfall die Arbeiten sicher beendet werden können und der Arbeitsbereich sicher verlassen werden kann. - 16.
Für sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Lüftungsanlagen, einschließlich Ventilationssystem, mikrobiologische Sicherheitswerkbänke, Notruf- und Überwachungseinrichtungen und die Atemluftversorgung der fremdbelüfteten Vollschutzanzüge ist eine Notstromversorgung einzurichten.
- 17.
Bereiche, in denen sich Aerosole bilden können, müssen räumlich abgetrennt sein. Die Abluft der Absaugungen ist über doppelt ausgeführte Hochleistungsschwebstofffilter zu führen oder es muss in mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken gearbeitet werden.
- 18.
Die gentechnische Anlage muss über ausreichende Sterilisationskapazität verfügen.
- 19.
Zum Ein- und Ausschleusen von Geräten und hitzeempfindlichem Material ist ein Tauchtank oder eine begasbare Durchreiche mit wechselseitig verriegelbaren Türen vorzusehen.
- 20.
Zur Probenahme sind geschlossene Systeme zu verwenden. Das Probenahmegefäß muss