NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung)
1.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 nach Zeitaufwand
1.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand
2Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (erneute Bescheinigung)
2.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand
2.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand
3Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand
4Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 3 sind neben den Gebühren die Kosten eines nach § 1 Satz 3 UnbBeschErtV vom BKA mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Fachinstituts und die Kosten für Dienstreisen des Spielausschusses als Auslagen zu erheben.
5Änderung des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand




NummerGebühren- oder Auslagentatbestand; Gebühren- und AuslagenbefreiungGebühren/Auslagen
in Euro
1Feststellung durch das BKA nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 WaffG, ob Gegenstände vom WaffG erfasst werden, mit Einstufung dieser Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 sowie Anlage 2 WaffGnach Zeitaufwand
2Feststellungen nach Nummer 1 auf Antrag von Behörden sind gebühren- und auslagenbefreit.
3Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 1 sind neben der Gebühr auch folgende Kosten des BKA als Auslagen zu erheben:
3.1Kosten für die Veröffentlichung der Feststellung im Bundesanzeiger
3.2Kosten anderer Behörden und Dritter, soweit diese vom BKA beauftragt wurden
3.3Kosten für Eingangsabgaben, insbesondere Zölle und die Eingangsumsatzsteuer, sowie die mit den Eingangsabgaben im Zusammenhang stehenden Gebühren bei der Prüfung von Stoffen und Gegenständen, die dem BKA aus dem Ausland zugesandt werden
4Erlaubnis durch das BVA
4.1zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition (Waffenbesitzkarte)
4.1.1für eine Person einschließlich der Ersteintragung einer Erwerbs- und Besitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
4.1.1.1für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG oder für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § 18 WaffGnach Zeitaufwand
4.1.1.2für eine sonstige natürliche Person einschließlich
Jäger, in Verbindung mit § 13 WaffG,
Sportschützen, in Verbindung mit § 14 WaffG,
Brauchtumsschützen, in Verbindung mit § 16 WaffG,
gefährdete Personen, in Verbindung mit § 19 WaffG oder
Erben, in Verbindung mit § 20 WaffG
62,90
4.1.2für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
4.1.3für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juristische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte)nach Zeitaufwand
4.2zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein)nach Zeitaufwand
4.3zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Waffenschein)nach Zeitaufwand
4.4zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Kleiner Waffenschein)38,90
4.5zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und zum Waffenhandel nach § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
4.6zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Schießerlaubnis)nach Zeitaufwand
4.7zum Schießen außerhalb von Schießstätten zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
4.8zum Erwerb von Schusswaffen oder von Munition für eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt
4.8.1in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat und Schusswaffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte, nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
4.8.2in der Bundesrepublik Deutschland hat und Schusswaffen oder Munition in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte, nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
4.9für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach, durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1, § 30 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG49,40
4.10zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Europäischer Feuerwaffenpass)62,40
4.11zum Erwerb, Führen, Schießen, Verbringen oder Mitnahme nach den Nummern 2.1 bis 2.10 durch Erteilung einer Ersatzausfertigungnach Zeitaufwand
5Eintragung oder Austragung durch das BVA
5.1Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte
5.1.1der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder von Munition nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG40,10
5.1.2der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG45,25
5.1.3der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines wesentlichen Teils der Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
5.1.4des Überlassens einer Waffe an einen anderen Berechtigten nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG44,70
5.2Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass oder sonstige Änderungen nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG45,30
6Verlängerung durch das BVA
6.1eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
6.2einer Erlaubnis für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
7Genehmigung durch das BVA
7.1einer Sportordnung
7.1.1nach § 15a Absatz 2 Satz 1 und 2 WaffGnach Zeitaufwand
7.1.2ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15a Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand
7.2von Änderungen genehmigter Sportordnungen nach § 15a Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand
8Anerkennung durch das BVA von Schießsportverbänden nach § 15 WaffGnach Zeitaufwand
9Überprüfung, Überwachung, Prüfung oder Kontrolle
9.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Waffen- und Munitionserlaubnis
9.1.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
9.1.1.1für Personen mit bekannter Adresse81,35
9.1.1.2für Personen mit unbekannter Adresse102,30
9.1.2Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG, bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG63,40
9.2Überwachung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anerkennung von Schießsportverbänden nach § 15 Absatz 4 Satz 1 WaffGnach Zeitaufwand
9.3Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
9.4Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Absatz 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.
10Anordnung durch das BVA
10.1zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25a in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
10.2notwendiger Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
11nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
11.1nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffGnach Zeitaufwand
11.2nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffGnach Zeitaufwand
12Untersagen des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition (Waffenbesitzverbot) durch das BVA
12.1deren Erwerb nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarfnach Zeitaufwand
12.2deren Erwerb nach § 41 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG der Erlaubnis bedarfnach Zeitaufwand
13Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung durch das BVA oder sonstige Anordnungen des BVA
13.1Anordnung der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, in den Fällen des § 46 Absatz 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
13.2Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
14Ausnahmen
14.1von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
14.1.1allgemein nach § 3 Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand
14.1.2für den Einzelfall nach § 3 Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand
14.2von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
14.3für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
14.4von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
14.5vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Absatz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
14.6von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG nach § 40 Absatz 4 WaffGnach Zeitaufwand
14.7vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand
14.8Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.