Nummer | Gebühren- oder Auslagentatbestand | Gebühren/Auslagen in Euro |
1 | Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung) | |
1.1 | für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 | nach Zeitaufwand |
1.2 | für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV | nach Zeitaufwand |
2 | Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (erneute Bescheinigung) | |
2.1 | für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtV | nach Zeitaufwand |
2.2 | für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV | nach Zeitaufwand |
3 | Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtV | nach Zeitaufwand |
4 | Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 3 sind neben den Gebühren die Kosten eines nach § 1 Satz 3 UnbBeschErtV vom BKA mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Fachinstituts und die Kosten für Dienstreisen des Spielausschusses als Auslagen zu erheben. | |
5 | Änderung des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5 UnbBeschErtV | nach Zeitaufwand |
Nummer | Gebühren- oder Auslagentatbestand; Gebühren- und Auslagenbefreiung | Gebühren/Auslagen in Euro |
1 | Feststellung durch das BKA nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 WaffG, ob Gegenstände vom WaffG erfasst werden, mit Einstufung dieser Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 sowie Anlage 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
2 | Feststellungen nach Nummer 1 auf Antrag von Behörden sind gebühren- und auslagenbefreit. | |
3 | Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 1 sind neben der Gebühr auch folgende Kosten des BKA als Auslagen zu erheben: | |
3.1 | Kosten für die Veröffentlichung der Feststellung im Bundesanzeiger | |
3.2 | Kosten anderer Behörden und Dritter, soweit diese vom BKA beauftragt wurden | |
3.3 | Kosten für Eingangsabgaben, insbesondere Zölle und die Eingangsumsatzsteuer, sowie die mit den Eingangsabgaben im Zusammenhang stehenden Gebühren bei der Prüfung von Stoffen und Gegenständen, die dem BKA aus dem Ausland zugesandt werden | |
4 | Erlaubnis durch das BVA | |
4.1 | zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition (Waffenbesitzkarte) | |
4.1.1 | für eine Person einschließlich der Ersteintragung einer Erwerbs- und Besitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | |
4.1.1.1 | für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG oder für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § 18 WaffG | nach Zeitaufwand |
4.1.1.2 | für eine sonstige natürliche Person einschließlich
| 62,90 |
4.1.2 | für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
4.1.3 | für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juristische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte) | nach Zeitaufwand |
4.2 | zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein) | nach Zeitaufwand |
4.3 | zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Waffenschein) | nach Zeitaufwand |
4.4 | zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Kleiner Waffenschein) | 38,90 |
4.5 | zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und zum Waffenhandel nach § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
4.6 | zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Schießerlaubnis) | nach Zeitaufwand |
4.7 | zum Schießen außerhalb von Schießstätten zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
4.8 | zum Erwerb von Schusswaffen oder von Munition für eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt | |
4.8.1 | in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat und Schusswaffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte, nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
4.8.2 | in der Bundesrepublik Deutschland hat und Schusswaffen oder Munition in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte, nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
4.9 | für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach, durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1, § 30 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | 49,40 |
4.10 | zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Europäischer Feuerwaffenpass) | 62,40 |
4.11 | zum Erwerb, Führen, Schießen, Verbringen oder Mitnahme nach den Nummern 2.1 bis 2.10 durch Erteilung einer Ersatzausfertigung | nach Zeitaufwand |
5 | Eintragung oder Austragung durch das BVA | |
5.1 | Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte | |
5.1.1 | der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder von Munition nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | 40,10 |
5.1.2 | der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | 45,25 |
5.1.3 | der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines wesentlichen Teils der Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
5.1.4 | des Überlassens einer Waffe an einen anderen Berechtigten nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | 44,70 |
5.2 | Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass oder sonstige Änderungen nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | 45,30 |
6 | Verlängerung durch das BVA | |
6.1 | eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
6.2 | einer Erlaubnis für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
7 | Genehmigung durch das BVA | |
7.1 | einer Sportordnung | |
7.1.1 | nach § 15a Absatz 2 Satz 1 und 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
7.1.2 | ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15a Absatz 3 WaffG | nach Zeitaufwand |
7.2 | von Änderungen genehmigter Sportordnungen nach § 15a Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 WaffG | nach Zeitaufwand |
8 | Anerkennung durch das BVA von Schießsportverbänden nach § 15 WaffG | nach Zeitaufwand |
9 | Überprüfung, Überwachung, Prüfung oder Kontrolle | |
9.1 | Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Waffen- und Munitionserlaubnis | |
9.1.1 | Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | |
9.1.1.1 | für Personen mit bekannter Adresse | 81,35 |
9.1.1.2 | für Personen mit unbekannter Adresse | 102,30 |
9.1.2 | Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG, bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG | 63,40 |
9.2 | Überwachung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anerkennung von Schießsportverbänden nach § 15 Absatz 4 Satz 1 WaffG | nach Zeitaufwand |
9.3 | Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
9.4 | Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Absatz 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. | |
10 | Anordnung durch das BVA | |
10.1 | zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25a in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
10.2 | notwendiger Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
11 | nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition | |
11.1 | nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
11.2 | nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG | nach Zeitaufwand |
12 | Untersagen des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition (Waffenbesitzverbot) durch das BVA | |
12.1 | deren Erwerb nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarf | nach Zeitaufwand |
12.2 | deren Erwerb nach § 41 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG der Erlaubnis bedarf | nach Zeitaufwand |
13 | Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung durch das BVA oder sonstige Anordnungen des BVA | |
13.1 | Anordnung der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, in den Fällen des § 46 Absatz 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
13.2 | Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
14 | Ausnahmen | |
14.1 | von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | |
14.1.1 | allgemein nach § 3 Absatz 3 WaffG | nach Zeitaufwand |
14.1.2 | für den Einzelfall nach § 3 Absatz 3 WaffG | nach Zeitaufwand |
14.2 | von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
14.3 | für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
14.4 | von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
14.5 | vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Absatz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
14.6 | von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG nach § 40 Absatz 4 WaffG | nach Zeitaufwand |
14.7 | vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG | nach Zeitaufwand |
14.8 | Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. |