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- präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten, Steckdosen etc.,
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- baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik und
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- intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten.
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- notwendige Verkabelung (zum Beispiel Ethernetkabel) oder kabellose funkbasierte Installationen (zum Beispiel Router) für Kommunikations-/Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme, USB-Anschlussbuchsen sowie
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- Anschluss an eine Breitbandverkabelung, Leerrohre, Kabel (zum Beispiel Lichtwellenleiter, CAT-7-Datenkabel) für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie für Smart-Metering-Systeme.
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- Energiemanagementsystem inklusive Integration in wohnwirtschaftliche Software,
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- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung sowie
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- Einstellarbeiten an der Regelung der Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik mit dem Ziel der Senkung des Energieverbrauchs (zum Beispiel Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung).
Nicht förderfähig sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik, wie zum Beispiel Handy, Tablet, Computer, Fernseher, Lautsprecher.
Anlage 8 Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind (Fundstelle: BGBl. I 2021, 1794 - 1795)
Gefördert wird die Umsetzung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizsystem, soweit sich aus den nachfolgenden Sätzen keine Einschränkungen ergeben.
Mindestens ist durchzuführen: der Heizungscheck nach DIN EN 15378 oder der hydraulische Abgleich nach Verfahren A beim wassergeführten Heizungssystem. Verfahren B ist zulässig. Die Durchführung ist auf dem aktuellen Bestätigungsformular für Einzelmaßnahmen des Spitzenverbands der Gebäudetechnik VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. (www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich) nachzuweisen.
Förderfähige Pumpen müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
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- Nassläufer-Umwälzpumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 gemäß Verordnung (EU) Nr. 641/2009;
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- Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 in Anlehnung an Verordnung (EU) Nr. 641/2009;
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- Trockenläufer-Umwälzpumpen: Elektromotor der Klasse IE4 und Pumpeneffizienz MEI ≥ 0,6 gemäß Verordnung (EU) Nr. 547/2012.
Anlagen zur Trinkwarmwassererwärmung (zum Beispiel solarthermische Warmwasserbereitung) sind Bestandteil der Heizungsanlage.