lfd. Nummer | Bauteil | Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten U in W/(m K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit λ in W/(m K) |
3.1 | Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume | 0,14 |
3.2 | Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken | 0,25 |
3.3 | Geschossdecken gegen Außenluft von unten | 0,20 |
3.4 | Bodenflächen gegen Erdreich | 0,25 |
Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Entsprechende Nachweise sind zu führen. Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen.
Anlage 4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren (Fundstelle: BGBl. I 2021, 1785)
Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei Sanierung der jeweiligen Bauteile einzuhalten. Die Anforderungen be‑
ziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen.
lfd. Nummer | Bauteil | Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten U in W/(m K) |
4.1 | Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 0,95 |
4.2 | Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 1,1 |
4.3 | Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie zur Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung) | 1,1 |
4.4 | Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung | 1,3 |
4.5 | Dachflächenfenster | 1,0 |
4.6 | Fenster, Balkon- und Terrassentüren von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz | 1,4 |
4.7 | Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz | 1,6 |
4.8 | Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren an Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz | 1,6 |
4.9 | Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren | 1,3 |
4.10 | Glasdächer | 1,6 |
4.11 | Lichtbänder und Lichtkuppeln | 1,5 |
4.12 | Vorhangfassaden | 1,3 |
Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur