- der beheizten Bruttogrundfläche des Gebäudes nicht überschreiten.
- 2.
- Bauteilanforderungen
Folgende Anforderungen an die jeweiligen einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle müssen eingehalten werden:- •
- Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben:U ≤ 0,14 W/(m K)
- •
- Fenster und sonstige transparente Bauteile:U ≤ 0,90 W/(m K)
- •
- Dachflächenfenster:U ≤ 1,0 W/(m K)
- •
- Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft:U ≤ 0,20 W/(m K)
- •
- Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen, Wand- und Bodenflächen gegen Erdreich, etc.):U ≤ 0,25 W/(m K)
- •
- Türen (Keller- und Außentüren)U ≤ 1,2 W/(m K)
- •
- Lichtkuppeln und ähnliche Bauteile:U ≤ 1,5 W/(m² K)
- •
- Spezielle Fenstertüren (mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus):U ≤ 1,4 W/(m K)
- •
- Vermeidung von Wärmebrücken:ΔU ≤ 0,035 W/(m K).
- an die Ausführung von Wärmebrücken sowie an die Luftdichtheit der Gebäudehülle eingehalten werden.
- 3.
- Zulässige Anlagenkonzepte
Für die Anlagentechnik ist eines der nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen:- •
- Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
- •
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Abluftanlage
- •
- Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Flächenheizsystem zur Wärmeübergabe, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 %)
- •
- Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor f ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 %)
- •
- Zentrale Biomasse-Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz, zentrale Abluftanlage, solarthermische Anlage zur Trinkwarmwasser-Bereitung