Nennfüllmenge Q der Fertigpackung
in [g] oder [ml]größter zulässiger Eichwert
in [g]von 5 bis weniger als 20 0,1 von 20 bis weniger als 50 0,2 von 50 bis weniger als 175 0,5 von 175 bis weniger als 500 1,0 von 500 bis weniger als 5 000 2,0 von 5 000 bis weniger als 10 000 5,0 von 10 000 bis weniger als 15 000 10,0 von 15 000 bis weniger als 50 000 20,0 von 50 000 bis 100 000 50,0
- 2.
- AusnahmenWerden Backwaren ohne Vorverpackung oder für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel überwiegend von Hand hergestellt, sind geeichte Handelswaagen zum Messen oder Kontrollieren geeignet.
- 3.
- Zusatzeinrichtungen an Messgeräten nach Nummer 1 Buchstabe a und b, welche bei der Herstellung von Fertigpackungen zur Messung und Kontrolle verwendet
- werden und zur Registrierung und Auswertung von Messwerten dienen, sind von der Anwendung des Mess- und Eichgesetzes ausgenommen.