Nennfüllmenge Q der Fertigpackung
in [g] oder [ml]
größter zulässiger Eichwert
in [g]
von      5bis weniger als       20  0,1
von     20bis weniger als       50  0,2
von     50bis weniger als      175  0,5
von    175bis weniger als      500  1,0
von    500bis weniger als    5 000  2,0
von  5 000bis weniger als   10 000  5,0
von 10 000bis weniger als   15 000 10,0
von 15 000bis weniger als   50 000 20,0
von 50 000bis  100 000 50,0
2.
Ausnahmen
Werden Backwaren ohne Vorverpackung oder für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel überwiegend von Hand hergestellt, sind geeichte Handelswaagen zum Messen oder Kontrollieren geeignet.
3.
Zusatzeinrichtungen an Messgeräten nach Nummer 1 Buchstabe a und b, welche bei der Herstellung von Fertigpackungen zur Messung und Kontrolle verwendet
werden und zur Registrierung und Auswertung von Messwerten dienen, sind von der Anwendung des Mess- und Eichgesetzes ausgenommen.