wirtschaftlicher Gründe, durch die nachgewiesen werden soll, dass ein bestimmtes Verhalten eines Betreibers zentraler Plattformdienste Effizienzgewinne hervorbringt, sollten nicht berücksichtigt werden, da dies für die Benennung als Gatekeeper nicht relevant ist. Wenn der Betreiber die Untersuchung erheblich behindert, indem er den Untersuchungsmaßnahmen der Kommission nicht nachkommt, sollte die Kommission auf der Grundlage der quantitativen Schwellenwerte eine Entscheidung treffen können.
(24) Auch bei Betreibern zentraler Plattformdienste, die nicht alle quantitativen Schwellenwerte erreichen, sollte anhand der allgemeinen objektiven Kriterien – ihrer erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt, ihrer Funktion als wichtiges Zugangstor gewerblicher Nutzer zu Endnutzern und ihrer aktuellen oder für die nahe Zukunft absehbaren dauerhaften und gefestigten Position hinsichtlich ihrer Tätigkeiten – geprüft werden, ob sie als Gatekeeper einzustufen sind.
(25) Dies kann nur im Rahmen einer Marktuntersuchung erfolgen, bei der die quantitativen Schwellenwerte berücksichtigt werden. Die Kommission sollte bei dieser Prüfung das Ziel verfolgen, die Innovationstätigkeit, die Qualität der digitalen Produkte und Dienstleistungen, faire und wettbewerbsbestimmte Preise sowie die gewerblichen Nutzern und Endnutzern gebotene Qualität und Auswahl zu erhalten bzw. zu fördern. Zudem können für die betreffenden Betreiber zentraler Plattformdienste spezifische Aspekte wie extreme Größenvorteile, sehr starke Netzwerkeffekte, die durch die Mehrseitigkeit dieser Dienste bedingte Fähigkeit, viele gewerbliche Nutzer mit vielen Endnutzern in Verbindung zu bringen, Lock-in-Effekte sowie fehlendes Multi-Homing oder eine vertikale Integration berücksichtigt werden. Eine sehr hohe Marktkapitalisierung, ein
im Verhältnis zum Gewinn sehr hohes Eigenkapital oder ein sehr hoher durch Endnutzer eines einzigen zentralen Plattformdienstes erzielter Umsatz können auf das Kippen des Marktes („Tipping“) oder das Potenzial solcher Betreiber, Marktmacht zu übertragen, hindeuten. Neben der Marktkapitalisierung sind hohe Wachstumsraten oder aber rückläufige Wachstumsraten bei steigender Rentabilität Beispiele für dynamische Parameter, die für die Ermittlung von Betreibern zentraler Plattformdienste, die voraussichtlich eine gefestigte Position erlangen werden, besonders relevant sind. Wenn der Betreiber den Untersuchungsmaßnahmen der Kommission nicht nachkommt und dadurch die Untersuchung erheblich behindert, sollte die Kommission aus den verfügbaren Informationen für den Betreiber nachteilige Schlüsse ziehen und ihre Entscheidung darauf stützen können.
(26) Diese Verordnung sollte Bestimmungen für jene Betreiber zentraler Plattformdienste enthalten, die voraussichtlich in naher Zukunft eine gefestigte und dauerhafte Position erlangen werden. Aufgrund der spezifischen Merkmale zentraler Plattformdienste besteht auch durch sie die Gefahr eines Kippens: Sobald ein Betreiber in Bezug auf die Größe oder Vermittlungsmacht einen gewissen Vorteil gegenüber Wettbewerbern oder potenziellen Wettbewerbern erlangt, kann seine Position unangreifbar werden, sodass er möglicherweise in naher Zukunft eine dauerhafte und gefestigte Position erlangen könnte. Unternehmen können versuchen, dieses Kippen herbeizuführen, und durch Anwendung einiger unlauterer Bedingungen und Praktiken, die Gegenstand dieser Verordnung sind, zu Gatekeepern werden. In einer solchen Situation sollte eingegriffen werden, bevor der Markt kippt und dies nicht mehr rückgängig zu machen ist.