- 1.
die genaue Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der Qualifikation seiner Mitglieder,
- 2.
die Berufung der Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Abberufung,
- 3.
das Verfahren des Prüfungsausschusses, insbesondere über die Beschlussfassung und den Ausschluss von der Mitwirkung,
- 4.
die Dauer der Prüfung,
- 5.
die Zulassung zum praktischen Teil der Prüfung,
- 6.
den Gegenstand und die Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung nach § 13c Absatz 2 Satz 1,
- 7.
den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung,
- 8.
die Bewertung der Prüfungsleistungen,
- 9.
die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
- 10.
die Wiederholungsprüfung sowie
- 11.
die Niederschrift über die Prüfung.