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§ 5 GewO - Zulassungsbeschränkungen
Stand 22.06.2022
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§ 5 Zulassungsbeschränkungen
In den Beschränkungen des Betriebs einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgesetzen beruhen, wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts geändert.