§ 167a StGB - Störung einer Bestattungsfeier
§ 167a Störung einer Bestattungsfeier Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Diskussion zu § 167a StGB
LX
13.07.2025 07:51