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§ 184h StGB - Begriffsbestimmungen
Stand 12.07.2021
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§ 184h Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1.
sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,
2.
sexuelle Handlungen vor einer anderen Person
nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt.