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§ 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Stand 12.07.2021
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§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.