§ 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Diskussion zu § 189 StGB
LX
20.07.2025 17:43