Open user menu
§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
Stand 12.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 229 Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.