§ 25 StGB - Täterschaft
§ 25 Täterschaft (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Diskussion zu § 25 StGB
LX
07.08.2025 20:45