- a)
die Vorfahrt nicht beachtet,
- b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
- c)
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
- d)
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
- e)
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
- f)
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
- g)
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,