- 1.
sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen oder sonst den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
- 2.
seinen Unterhaltspflichten nachzukommen,
- 3.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
- 4.
sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
- 5.
sich einer ambulanten Heilbehandlung oder einer ambulanten Entziehungskur zu unterziehen, einschließlich sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung),
- 6.
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder
- 7.
an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.