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§ 32 GmbHG - Rückzahlung von Gewinn
Stand 30.06.2021
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§ 32 Rückzahlung von Gewinn
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.