Open user menu
§ 26 BinSchG
Stand 30.06.2019
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 26
Auf das Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern auf Binnengewässern finden die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs Anwendung.