§ 1062 BGB - Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
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§ 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das ZubehörWird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.