§ 13 BGB - Verbraucher
§ 13 Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Diskussion zu § 13 BGB
LX
26.07.2025 23:49