Open user menu
§ 1415 BGB - Vereinbarung durch Ehevertrag
Stand 22.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag
Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.