Open user menu
§ 1631c BGB - Verbot der Sterilisation
Stand 31.12.2022
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 1631c Verbot der Sterilisation
Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.