Open user menu
§ 1645 BGB - Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte
Stand 31.12.2022
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 1645 Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte
Die Eltern haben Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Kindes beim Familiengericht anzuzeigen.