- 1.
eine natürliche Person, die die Vormundschaft ehrenamtlich führt,
- 2.
eine natürliche Person, die die Vormundschaft beruflich selbständig führt (Berufsvormund),
- 3.
ein Mitarbeiter eines vom überörtlichen Träger der Jugendhilfe anerkannten Vormundschaftsvereins, wenn der Mitarbeiter dort ausschließlich oder teilweise als Vormund tätig ist (Vereinsvormund), oder
- 4.
das Jugendamt.