- 1.
die eine Aufhebung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts ermöglichen,
- 2.
die eine Einschränkung des Aufgabenkreises des Betreuers ermöglichen,
- 3.
die die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers erfordern,
- 4.
die die Bestellung eines weiteren Betreuers erfordern,
- 5.
die die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erfordern und
- 6.
aus denen sich bei einer beruflich geführten Betreuung ergibt, dass die Betreuung zukünftig ehrenamtlich geführt werden kann.