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§ 1938 BGB - Enterbung ohne Erbeinsetzung
Stand 22.07.2021
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§ 1938 Enterbung ohne Erbeinsetzung
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.