Open user menu
§ 1956 BGB - Anfechtung der Fristversäumung
Stand 22.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 1956 Anfechtung der Fristversäumung
Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.