- 1.
Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen,
- 2.
Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen,
- 3.
rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
- 4.
Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,
- 5.
Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind, und
- 6.
Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung.