§ 2021 BGB - Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen
§ 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.