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§ 541 BGB - Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Stand 22.07.2021
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§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.