Open user menu
§ 826 BGB - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Stand 22.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.