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§ 43 EGBGB - Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
Stand 22.07.2021
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§ 43 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) geänderten Vorschriften in folgenden Gesetzen anzuwenden:
1.
Bürgerliches Gesetzbuch,
2.
Arzneimittelgesetz,
3.
Gentechnikgesetz,
4.
Produkthaftungsgesetz,
5.
Umwelthaftungsgesetz,
6.
Atomgesetz,
7.
Straßenverkehrsgesetz und
8.
Haftpflichtgesetz.