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§ 5 EGBGB - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Stand 22.07.2021
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§ 5 Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Für den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten, dessen Ehe vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschieden worden ist, bleibt das bisherige Recht maßgebend. Unterhaltsvereinbarungen bleiben unberührt.