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§ 1 EGBGB - Erbrechtliche Verhältnisse
Stand 22.07.2021
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§ 1 Erbrechtliche Verhältnisse
Für die erbrechtlichen Verhältnisse bleibt das bisherige Recht maßgebend, wenn der Erblasser vor dem Wirksamwerden des Beitritts gestorben ist.