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§ 5 EGBGB - Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen während der Vertragslaufzeit
Stand 22.07.2021
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§ 5 Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen während der Vertragslaufzeit
Während der Vertragslaufzeit kann der Zahlungsdienstnutzer jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in § 4 genannten Informationen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.