Open user menu
§ 171n ZVG
Stand 06.01.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 171n
Erlischt durch den Zuschlag das Recht zum Besitz eines Luftfahrzeugs auf Grund eines für einen Zeitraum von sechs oder mehr Monaten abgeschlossenen Mietvertrages, so gelten die Vorschriften über den Ersatz für einen Nießbrauch entsprechend.