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§ 150 HGB - Anmeldung des Erlöschens der Firma
Stand 31.12.2023
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§ 150 Anmeldung des Erlöschens der Firma
Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.