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§ 175 HGB - Anmeldung der Änderung der Haftsumme
Stand 31.12.2023
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§ 175 Anmeldung der Änderung der Haftsumme
Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.